wie registrieren
Um die hundertprozentige Authentizität der Daten im Register aufrecht zu erhalten werden für die Registration von Firmen und Personen und auch für die weitere Bearbeitung der wichtigsten Daten klare und strenge Bedingungen festgelegt
Strenge Prozesse werden für die Autorisierung der angeführten Daten festgelegt
> Vorgehensweisen bei der Registration
> Registrationsbedingungen
Eine natürliche Person darf nur von einem Unternehmen oder einer Einrichtung, in der Regel dem aktuellen Arbeitgeber, im IREW-Register registriert werden. Es ist daher wichtig, dass die Firma - die REGISTRAR - zuerst registriert wird.
Registration einer Person
Die Registration von Personen im IREW System ist im Interesse der Garantie der Richtigkeit der eingegebenen Daten über die registrierten Personen nur mittels der Firma oder einer Institution möglich (REGISTRATOR), deren Identität mit dem IREW Register gemäß den zugänglichen Registern und weiteren Quellen überprüft werden kann, d.b. auf glaubwürdige Art die Existenz und Glaubwürdigkeit des jeweiligen Subjektes überprüfen.
Die Person darf nur anhand der Daten aus den originalen Personaldokumenten registriert werden. Die eingegebenen Daten werden vom Operator des Registers überprüft und um alle eventuellen Unstimmigkeiten auszuschließen wird die Person für das IREW Register autorisiert.
Der Registrator muss nicht der Arbeitgeber der Person sein. Der Registrator kann jede Person registrieren, deren Identität er glaubwürdig überprüfen kann.
Der REGISTRATIONSANTRAG wird direkt bei der Registration generiert
Bedingung der Registration sind der eigenhändig unterschriebene Registrationsantrag, die Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und die Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten und deren Nutzung gemäß GDPR (General Data Protection Regulation). Neben der Unterschrift muss der Antrag auch ein Foto des Antragstellers im Format 3,5 x 4,5 cm (insbesondere für die Ausstellung einer Identifikationskarte) enthalten.
Die Generation des Antrages mit den bereits vorausgefüllten Angaben über die Person ist einer der Schritte der Registration. Der Antrag kann bei der Registration direkt in der Applikation (als PDF) gespeichert oder an die Adresse des Registers – Vertretung der jeweiligen Region gesendet werden
Die Angaben über die registrierte Person werden im Antrag automatisch nach dem Ausfüllen der Pflichtfelder generiert
Ansicht des Registrationsantrages
Download
Registration einer Firma
Die Registration einer Firma ist einfach und schnell. Für die Registration sind nur die grundlegenden Informationen und ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister erforderlich, den die registrierende Person direkt in der Applikation speichert.
Die Registration kann nur von einer Person durchgeführt werden, die im Namen der registrierten Firma handeln darf.
Bei der Registration einer Firma wird für die Person, die die Firma registriert ein eingeschränktes Benutzerkonto erstellt, das die Anmeldung in der Applikation und die Bearbeitung des Firmenkontos ermöglicht. Dieses Konto ist kein vollwertiges IREW Konto – es kann jedoch ein Upgrade durchgeführt werden
Sofort nach der Registration der Firma kann der Administrator des Firmenkontos Mitarbeiter hinzufügen oder neue Personen registrieren (die Autorisierung der registrierten Firma und der registrierten Personen erfolgt durch den Operator des Registers innerhalb von 3 Werktagen ab der Registration)
Autorisierung durch das Register
Eine erfolgreiche Autorisierung der registrierten Subjekte ist für die Zuordnung zum IREW System erforderlich.
Die Autorisierung erfolgt auf mehreren Ebenen, durch den Vergleich der bei der Registration eingegebenen Angaben mit den Daten in allen zugänglichen Registern und weiteren Quellen.
Im Fall von Unklarheiten kontaktiert der Operator das Subjekt – die registrierte Person (natürliche oder juristische Person) mit der Bitte um ergänzende Informationen. Der Operator kann jederzeit die Autorisierung (Registration) einer juristischen Person ablehnen. Bei der Ablehnung einer Registration muss er keine Gründe dafür mitteilen.
Vorgehensweise bei der Registration von Personen
IHRE FIRMA
Die Registration einer Person im IREW Register ist nur mittels einer Gesellschaft oder Institution möglich – in der Regel durch den aktuellen Arbeitgeber. Deshalb muss zuerst die Firma registriert werden - REGISTRATOR
Der Verwalter des Systems autorisiert die Identität der Gesellschaft gemäß dem Handelsregister, Gewerberegister, dem MwSt. Register und weiteren ihm zugänglichen Quellen.
Der REGISTRATOR kann alle Personen registrieren, deren Identität er gemäß den original persönlichen Dokumenten überprüft hat.
ANMELDUNG / REGISTRATION EINER FIRMA / INSTITUTION
ÜBERPRÜFUNG DER FIRMA / INSTITUTION
REGISTRATION EINER PERSON
ÜBERPRÜFUNG DER IDENTITÄT EINER PERSON
Nach der Registration der Person kann der REGISTRATOR die Person zu seinen Mitarbeitern zuordnen muss aber nicht. Das Dienstverhältnis zwischen dem REGISTRATOR (der Firma) und der registrierten Person ist keine Bedingung für die Registration der Person.
Der Verwalter des Systems autorisiert die Identität der Person gemäß der Kopie der Personaldokumente, die in der Datenbank gespeichert sind und stellt der Person eine eID Karte aus.
Eine Bedingung für die Genehmigung der Registration der Person ist die Absendung des unterschriebenen Registrationsantrages und des Fotos. Diese Dokumente können
- in der Applikation des Registers hochgeladen werden
- per Post an die Adresse des Operators geschickt werden
Nach der erfolgreichen Autorisierung und Bezahlung der Gebühr wird für die Person ein vollwertiges Konto in der IREW Datenbank erstellt und eine Identifikationskarte ausgestellt und zugeschickt.
Die IREW eID Card der Person wird immer nur an die Adresse des REGISTRATORS (der Firma) geschickt
Nach der Registration der Firma muss nicht auf die Überprüfung durch den Verwalter des Registers gewartet werden und die Personen können sofort registriert werden. Der Verwalter des Registers überprüft alles in weiterer Folge spätestens innerhalb von 3 Werktagen (in der Regel früher).
Die Firma als REGISTRATOR garantiert die Richtigkeit der Informationen im System und nimmt zur Kenntnis, dass alle Änderungen der Angaben, die auf der IREW eID Card angeführt sind, nach ihrer Ausstellung mit der Gebühr für die Neuausstellung der Karte vergebührt sind (EUR 30,-)